Transportschein | Verordnung einer Krankenbeförderung
Wichtige Informationen zur Verordnung von Krankenfahrten
Für Krankenfahrten gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnung von Krankenbeförderung nach §92 SGB V. Diese regeln, wann und wie die Krankenkasse die Kosten übernehmen darf.
Was ist zu beachten?
Für Krankenfahrten gelten die Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnung von Krankenbeförderung Die
Verordnung erfolgt mit dem Formular 4: „Verordnung einer
Krankenbeförderung“. Sie muss vor der Fahrt vom Arzt ausgestellt
sein. Ausnahme: In Notfällen ist eine nachträgliche Ausstellung
möglich. Auch Psychotherapeuten (z.B. psychologische
Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
dürfen seit Mai 2017 eine Krankenfahrt verordnen.
Bitte beachte: Seit dem 1. Juli 2020 gilt das neue Muster 4. Ältere Versionen
dürfen nicht mehr verwendet werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Deine
Arztpraxis stets die aktuelle Version verwendet.
Wichtig für Dich als Patient:
Für Krankenfahrten gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnung von Krankenbeförderung Damit Deine Krankenkasse die Kosten einer planbaren Fahrt übernimmt: Muss ein Vertragsarzt (z.B. Hausarzt, Facharzt) die Notwendigkeit der Fahrt vorab bestätigen. Der Arzt entscheidet dabei auch über das geeignete Transportmittel, z.B.: Taxi/Mietwagen Rollstuhl- oder Tragestuhlbeförderung Liegendtransport
Weitere Information findest Du hier bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

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Sie werden im Krankenhaus behandelt (voll oder teilweise).
Sie gehen kurz vor oder nach dem Klinikaufenthalt zur Behandlung.
Sie bekommen eine ambulante (nicht stationäre) Behandlung.
Ein anderer Grund für die Fahrt ist angekreuzt.
Der andere Grund ist ausführlich beschrieben.
Sie müssen häufig zur Behandlung fahren (z.B. Dialyse).
Ein seltener Sonderfall trifft auf Sie zu.
Sie haben dauerhaft eingeschränkte Beweglichkeit.
Ein besonderer Grund für eine Fahrt mit Krankentransportwagen.
Erster Behandlungstag oder Startdatum der Maßnahme.
Wie oft pro Woche die Fahrt erfolgt.
Voraussichtliches Ende der Behandlungszeit.
Name und Adresse der Einrichtung, wo Sie behandelt werden.
Die Fahrt erfolgt mit einem Taxi oder Mietwagen.
Die Fahrt erfolgt mit einem Krankentransportwagen (KTW).
Hier steht, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Sie benötigen einen Rollstuhl für den Transport.
Sie benötigen einen Tragestuhl für den Transport.
Sie müssen liegend transportiert werden.
Transport mit einem Rettungswagen.
Transport mit einem Notarztwagen oder Notarzteinsatzfahrzeug.
Ein anderes Transportmittel ist angekreuzt.
Die Art des anderen Transports wird hier genauer beschrieben.
Zusätzliche Hinweise oder besondere Gründe zur Fahrt.
Sie müssen einen Teil der Fahrtkosten selbst bezahlen.
Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Ihre Krankenkasse.
Ihr vollständiger Name wie bei der Krankenkasse gemeldet.
Erkennungscode der zuständigen Krankenkasse.
Ihre persönliche Versicherungsnummer.
Ihr Versicherungsstatus (z.B. Mitglied, Familie).
Nummer der Praxis oder Klinik des Arztes.
Identifikationsnummer des Arztes.
Datum der Ausstellung dieser Verordnung.
Die Fahrt steht im Zusammenhang mit einem Unfall.
Es handelt sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.
Es besteht ein gesundheitlicher Schaden durch besondere Umstände.
Nur die Hinfahrt ist verordnet.
Auch die Rückfahrt ist verordnet.
Unterschrift des Arztes
Stempel und Unterschrift des Arztes, der das Formular ausstellt.
Die Daten, an denen die Fahrt/en stattgefunden haben.
Weg, den Sie gefahren wurden (Start und Ziel).
Hier wird die einfache Fahrt bestätigt.
Hier wird die Rückfahrt bestätigt.
Ihre Unterschrift zur Bestätigung der Fahrt.
nicht vorgelegt
Kein Befreiungsausweis für Zuzahlung vorgelegt.
Befreiungsausweis von Zuzahlung wurde gezeigt.
Datum, an dem die Leistung erbracht oder abgerechnet wurde.
Unterschrift des Transporteurs
Unterschrift und Stempel des Transportunternehmens.
Betriebsnummer des Transportunternehmens.
Interne Belegnummer für die Abrechnung.
Gesamtkosten der Fahrt (inkl. Steuern).
Rechnungsnummer der Abrechnung.
Eigenanteil, den Sie zahlen müssen.
Leistungsposition (z. B. Tarifposition).
Wie oft die Leistung erbracht wurde.
Gefahrene Kilometer für diese Position.
Leistungsposition (z. B. Tarifposition).
Wie oft die Leistung erbracht wurde.
Gefahrene Kilometer für diese Position.
Verordnung einer Krankenbeförderung – Ablauf, Inhalt und Notwendigkeit
Eine Krankenbeförderung ist mehr als nur ein Transport von A nach B – sie stellt eine medizinisch notwendige Maßnahme dar, wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eigenständig zu einer Behandlung oder Untersuchung zu gelangen. Damit die Kosten für eine solche Beförderung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss die medizinische Notwendigkeit ärztlich bestätigt werden – in Form der sogenannten „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auf dem Formular Muster 4.
Wer stellt die Verordnung aus?
Grundsätzlich verordnen Vertragsärzte diese Fahrten, also alle Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Seit Mai 2017 sind auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dazu berechtigt, eine Verordnung auszustellen – allerdings nur in dem Rahmen, in dem eine Krankenfahrt medizinisch erforderlich ist.
Wann wird verordnet?
Die Verordnung muss in der Regel vor Antritt der Fahrt erfolgen. Nur in akuten Notfällen – etwa bei medizinischer Notwendigkeit während eines Arztbesuches oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes – darf die Verordnung nachträglich erstellt werden.
Was steht in der Verordnung?
Das Formular enthält alle relevanten Angaben, die für die medizinische Einschätzung und Abrechnung wichtig sind:
- Persönliche Daten des Patienten
- Diagnosen oder Behandlungsanlässe
- Ziel der Fahrt (z.B. Krankenhaus, Dialysezentrum, Facharztpraxis)
- Transportmittel (z.B. Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Tragestuhl oder liegend)
- Einzel- oder Serienfahrten (z.B. bei regelmäßigen Bestrahlungen oder Dialyse)
- Angabe über Hin- und/oder Rückfahrt
- ggf. Begründung für einen Ausnahmefall
Wann ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?
Für viele planbare Fahrten – z.B. zur ambulanten Behandlung – muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen. Das gilt insbesondere, wenn kein stationärer Aufenthalt vorliegt oder keine zwingende medizinische Dauertherapie (z.B. Dialyse oder Chemo). In Ausnahmefällen, z.B. bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung, kann auch hier ein Anspruch bestehen.
Ablauf für Patienten:
- Sprich mit Deinem Arzt oder Therapeuten über die Notwendigkeit einer Beförderung.
- Lass Dir das Formular Muster 4 korrekt und vollständig ausstellen.
- Reiche das Formular ggf. bei Deiner Krankenkasse ein – bei genehmigungspflichtigen Fahrten.
- Beauftrage ein qualifiziertes Transportunternehmen – z.B. MOVING Krankenfahrdienst
- Halte bei der Fahrt Deinen Versicherungskarte bereit.
- Bestätige nach der Fahrt auf der Rückseite des Formulars mit Deiner Unterschrift, dass die Fahrt stattgefunden hat.
Hinweis:
Nicht jede Fahrt kann ohne weiteres übernommen werden. Die Entscheidung trifft letztlich die Krankenkasse auf Grundlage der ärztlichen Einschätzung. Eine vorherige Rücksprache kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.